Am 27. April 2021 hat die Regierung von Andalusien ein Dekret verabschiedet, das die Grunderwerbssteuer und die Stempelsteuer (AJD) reduziert. Die Grunderwerbssteuer für Wiederverkaufsimmobilien wurde von den derzeitigen Sätzen von 8%, 9% und 10% auf einen einzigen allgemeinen Satz von 7% gesenkt. Darüber hinaus wird die Stempelsteuer (dokumentierte Rechtsakte) von 1,5% auf 1,2% gesenkt.
Die Regierung glaubt, dass diese neuen Steuermaßnahmen den Immobilienmarkt in Spanien ankurbeln werden, indem sie die Aufmerksamkeit neuer Investoren während der Pandemie erregen.
Die Senkung wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Junta de Andalucía (BOJA) bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein.
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