Was ist Golden Visa?
Das Goldene Visum ist ein Programm, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in bestimmten Ländern eine Aufenthaltserlaubnis und die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Durch Immobilieninvestitionen können Sie sich im Schengen-Raum bewegen, ohne Grenzkontrollen unterzogen zu werden.
Hinweis: Das spanische Goldene-Visum-Programm wurde am 3. April 2025 offiziell eingestellt. Daher werden keine neuen Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen mehr angenommen. Für Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien leben möchten, gibt es alternative Möglichkeiten.
Spanien ist das beliebteste Land für das Goldene Visum, weil:
- Spanien bietet ein angenehmes Klima, historische Strukturen, Architektur und soziale Aktivitäten an. Es verspricht einen vielseitigen mediterranen Lebensstil.
- Es ist das beliebteste Urlaubsland und bietet das ganze Jahr über die Möglichkeit, an berühmten Stränden zu genisesn.
- Es bietet bequeme Reisen in die Schengen Länder mit ausgezeichneten Verkehrsverbindungen, einschließlich großer internationaler Flughäfen, Autobahnen und Eisenbahnen an.
- Das spanische Bildungssystem bietet ein qualitativ hochwertiges Niveau, das den unterschiedlichsten Ansprüchen entspricht. Es gibt viele internationale Schulen, die dem englischen/amerikanischen Lehrplan folgen, private oder halbprivate zweisprachige Schulen und hochwertige staatliche Schulen.
- In Spanien gibt es ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem mit einer gut geführten Infrastruktur.
- Es ist ein starkes und modernes Agrarland. Sie können günstiger als in vielen anderen europäischen Ländern leben.
- Die Preise sind vor der Immobilienkrise gefallen und haben sich noch nicht vollständig erholt. Die niedrigen Immobilienpreise ermöglichen also eine rentable Investition.
Die Mietrendite ist hoch und bietet ein großes Potenzial für Investoren an.
- Die spanische Wirtschaft ist die am schnellsten wachsende Wirtschaft unter den europäischen Ländern.
- Es gibt viele sportliche Aktivitäten, wie Fußball, Basketball, Golf, Tennis, Surfen und vieles mehr.
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Was bietet das Goldene Visum für Spanien?
- Freies Reisen zwischen den Schengen-Ländern,
- Arbeitserlaubnis und Wohnsitz in Spanien,
- Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren und Kinder über 18 Jahren, die vom Investor abhängig sind, erhalten ebenfalls ein Visum,
- Das Recht, öffentliche Bildungs und Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen,
- Das Recht, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Spanien und anschließend die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen,
- Möglichkeit zur Erzielung von Mieteinnahmen durch die Vermietung von Anlageimmobilien,
- Befreiung von der Doppelbesteuerung. Sie zahlen keine Steuern auf Ihre Investitionen oder Einkünfte von außerhalb Spaniens, solange Sie außerhalb Spaniens leben.
Wer kann ein Goldenes Visum in Spanien beantragen?
- Nicht-EU-Bürger, die über 18 Jahre alt sind,
- Keine Vorstrafen,
- Diejenigen, denen die Einreise in eines der Schengen Länder nicht verweigert wurde,
- Diejenigen, die sich nicht illegal in Spanien aufhalten
Wie man ein Goldenes Visum erhält
Für die Beantragung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 €, die auf mehrere Immobilien verteilt werden kann.
- Mindestens € 2.000.000 Investition in spanische Staatsanleihen.
- Mindestens € 1.000.000 Aktienkauf von spanischen Unternehmen.
- Mindestens € 1.000.000 Investition in einen spanischen Investmentfonds,
(Die oben genannten Preise sind Nettobeträge, die ohne Steuern und Finanzierung zu zahlen sind). - Ausarbeitung eines Geschäftsplans. Der Plan sollte Arbeitsplätze schaffen, positive wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben oder zur Entwicklung von Wissenschaft und Technologie beitragen.
- Die Investition gehört immer Ihnen und kann später verkauft werden, muss aber mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Der Investor und seine Familie müssen Spanien mindestens einmal pro Visumperiode besuchen.
- Für dieses Verfahren müssen Sie einen Anwalt beauftragen. Die Anwaltskosten belaufen sich auf etwa 10 000 € + MwSt. für eine Familie.
Was brauche ich für ein Goldenes Visum in Spanien?
- Reisepass, der noch mindestens ein Jahr lang gültig ist
- Heiratsurkunden und/oder Geburtsurkunden im Falle eines Antrags für Ehepartner und Kinder
- In Spanien gültige Krankenversicherungsnachweise
- Strafregisterauszug
- Nachweis von ausreichenden Einkünften
- Investitionsnachweis (im Falle von Immobilien: Eigentumsurkunde oder Grundbuchauszug)
So erhalten Sie ein Goldenes Visum (Schritt für Schritt):
- Wählen Sie Ihre Investitionsoption: Entscheiden Sie sich für die Art der Investition, die Sie tätigen möchten. Es kann sich um eine dieser Optionen handeln, z. B. Immobilien, Staatsanleihen, Anteile an spanischen Unternehmen und Geschäftsentwicklung
- Schließen Sie die gewählte Investition ab: Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto und beantragen Sie eine NIE: Dieser Schritt ist für Finanztransaktionen und rechtliche Verfahren erforderlich.
- Erforderliche Unterlagen vorbereiten und Antrag einreichen: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen und reichen Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Tätigung Ihrer Investition beim nächstgelegenen spanischen Konsulat oder der nächstgelegenen spanischen Botschaft ein. Sie können den Antrag persönlich oder über einen gesetzlichen Vertreter stellen.
- Übermittlung biometrischer Daten: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, müssen Sie nach Spanien reisen, um dort Ihre Fingerabdrücke abzugeben und Fotos zu machen. Dieser Schritt erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung Ihres Antrags.
- Erhalt des Goldenen Visums: Nach der Genehmigung, die in der Regel etwa 20 Tage nach der Übermittlung der biometrischen Daten erfolgt, erhalten Sie ein einjähriges Visum für die mehrfache Einreise, das in Ihren Reisepass gestempelt wird und Ihnen erlaubt, in Spanien zu leben, zu arbeiten und zu studieren sowie im gesamten Schengen-Raum zu reisen. Das Leben in Spanien nach dem Goldenen Visum bietet Vorteile, insbesondere in Bezug auf den Wohnsitz und die potenzielle Staatsbürgerschaft.
- Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines Jahres nach Erhalt Ihres Goldenen Visums können Sie eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen.
- Nehmen Sie an der biometrischen Erfassung für die Aufenthaltskarte teil: Nach der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nehmen Sie an einem Termin in Spanien teil, um Ihre Aufenthaltserlaubnis abzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis ist drei Jahre lang gültig und kann unbegrenzt verlängert werden, solange Sie Ihre Immobilieninvestition aufrechterhalten und die Aufenthaltsbedingungen erfüllen.
- Staatsbürgerschaft beantragen (optional): Nach zehn Jahren Aufenthalt in Spanien können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wann läuft die Möglichkeit des Goldenen Visums aus?
Gemäß der neuen Verordnung der spanischen Regierung ist das Goldene-Visum-Programm offiziell am 3. April 2025 ausgelaufen. Daher können Nicht-EU-Bürger das Goldene-Visum-Programm nicht mehr beantragen.
Es gibt jedoch mehrere andere Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ohne Goldenes Visum zu erhalten. Spanien behauptet weiterhin seine Position als eines der führenden Länder für Leben, Urlaub und Investitionen, und obwohl das Goldene Visum ausläuft, bietet das Land Nicht-EU-Bürgern verschiedene alternative Optionen für einen Aufenthalt in Spanien an, die je nach Zweck und Dauer des geplanten Aufenthalts beantragt werden können. Hier ist eine Übersicht über die Einwanderungswege nach Spanien.
Zu den Alternativen für das Goldene Visum gehören:
- Nicht lukratives Visum in Spanien: Für Rentner oder Personen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten. Es ist ein Nachweis über etwa 28.800 € pro Jahr erforderlich. Gültig für ein Jahr, verlängerbar auf bis zu vier Jahre.
- Digital Nomad Visa in Spanien: Für Telearbeiter, die hauptsächlich von außerhalb Spaniens verdienen. Gültig für ein Jahr, mit Verlängerungsoptionen.
- Unternehmervisum in Spanien: Für diejenigen, die ein Unternehmen gründen oder in ein Unternehmen investieren, das der spanischen Wirtschaft zugutekommt. Erfordert einen soliden Geschäftsplan und finanzielle Ressourcen.
- Visum zur Familienzusammenführung: Für Personen, die Familienangehörige nachholen, die EU-Bürger oder in Spanien ansässig sind.
- Arbeitsvisum: Erfordert ein Stellenangebot eines spanischen Arbeitgebers, der den Antrag unterstützen muss.
- Studentenvisum: Für Studierende, die länger als drei Monate an einem Bildungsprogramm in Spanien teilnehmen.
Weitere Informationen zu spanischen Visa-Programmen finden Sie in unserem Artikel „The Essential Spanish Visa Guide“.
Häufig gestellte Fragen zum spanischen Goldenen Visum
F: Wie lange dauert es, bis man ein spanisches Goldenes Visum erhält?
A: Der Entscheidungsprozess dauert 15 bis 20 Tage, nachdem alle Dokumente vorliegen.
F: Wie lange ist das Goldene Visum gültig?
A: Der Antrag für das Goldene Visum ist ein zweistufiger Antragsprozess. Im ersten Schritt erhalten Sie ein Investorenvisum für ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Jahres erhalten Sie ein Goldenes Visum (Spanisches Investorenvisum) für drei Jahre.
Nach Ablauf des dritten Jahres können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in Abständen von fünf Jahren erneuern und verlängern, solange Sie weiterhin in Spanien investieren. Nach zehn Jahren regulären Aufenthalts in Spanien können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
F: Muss ich für die Beantragung eines Goldenen Visums persönlich nach Spanien kommen?
A: Nein. Für den ersten Antrag müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können mit einem zuverlässigen Unternehmen und einem zugelassenen Anwalt zusammenarbeiten, um den Prozess sicher und einfach zu verfolgen.
Und ja. Sobald Sie Ihr erstes Visum haben, müssen Sie persönlich nach Spanien reisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie den Antrag als Familie stellen.
F: Wie lange muss ich in Spanien bleiben, um mein Goldenes Visum zu behalten?
A: Sie müssen nur für einen Tag nach Spanien reisen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und zu verlängern. Sie müssen nicht für einen bestimmten Zeitraum in Spanien leben, um Ihr Goldenes Visum zu behalten. Wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen möchten, müssen Sie mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen.
F: Wie lange gilt mein spanisches Goldenes Visum? Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlieren?
A: Sie können Ihr Goldenes Visum behalten, indem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in den angegebenen Zeiträumen verlängern. Es ist gültig, solange Sie Ihre Immobilie in Spanien nicht verkaufen oder Ihre Investition auflösen.
F: Kann ich für meine Investition in das Goldene Visum in Spanien eine Hypothek aufnehmen?
A: Sie müssen mit Ihren Mitteln in Immobilien im Wert von mindestens 500.000 € investieren. Wenn der Wert Ihrer Investition höher ist, können Sie eine Hypothek für den überschüssigen Betrag beantragen.
F: Kann ich das spanische Goldene Visum als gemeinsame Investition beantragen?
A: Der Wert wird als Einzelinvestition festgelegt. Daher muss jeder Investor die Mindestanforderungen individuell erfüllen.
F: Kann ich mit dem Goldenen Visum in Spanien arbeiten?
A: Ja. Mit dem Goldenen Visum für Spanien erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis.
F: Gilt der Kauf von Gewerbeimmobilien auch für das Visum?
A: Ja, der Kauf von Gewerbeimmobilien wie Hotels und Büroflächen berechtigt zum Erhalt des spanischen Goldenen Visums. Die Mindestinvestition für Immobilien, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilien, beträgt 500.000 €. Diese Investition kann in eine einzelne Immobilie oder in mehrere Immobilien getätigt werden und kann auch eine Kombination aus Wohn- und Gewerbeimmobilien umfassen
F: Welche Regionen sind für das Goldene Visum am attraktivsten?
A: Madrid, Barcelona, Valencia, Marbella und die Kanarischen Inseln gehören zu den Regionen, die Investoren für das Goldene Visum anziehen.
F: Wurde das spanische Programm für das Goldene Visum beendet?
A: Ja. Gemäß der neuen Verordnung, die von der spanischen Regierung veröffentlicht wurde, ist das Programm für das Goldene Visum aufgrund der anhaltenden Herausforderungen im Wohnungswesen im Land offiziell am 3. April 2025 ausgelaufen.
F: Können Nicht-EU-Bürger das Goldene Visum noch beantragen?
A: Nein. Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge für das Goldene Visum mehr angenommen. Das Programm wurde offiziell eingestellt. Für Nicht-EU-Bürger gibt es mehrere andere Aufenthaltsgenehmigungen.
F: Was passiert mit denjenigen, die vor dem 3. April 2025 einen Antrag gestellt haben?
A: Vor Ablauf der Frist eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
F: Gibt es alternative Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten?
A: Ja. Spanien bietet weiterhin verschiedene Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wir laden Sie ein, sich auf unserer Seite „Aufenthaltserlaubnis für Spanien“ über alternative Optionen zu informieren.
F: Warum wurde das Golden-Visa-Programm eingestellt?
A: Die spanische Regierung hat beschlossen, das Programm im Rahmen ihrer Bemühungen zur Lösung von Problemen bei der Erschwinglichkeit von Wohnraum im Inland und zur Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum für die lokale Bevölkerung zu beenden.
F: Was ist mit derzeitigen Inhabern des Goldenen Visums, die ihre Genehmigungen verlängern möchten?
A: Bestehende Inhaber des Goldenen Visums können ihre Genehmigungen gemäß den vorherigen Bestimmungen verlängern, solange sie die Anforderungen des Programms weiterhin erfüllen und ihre Investition aufrechterhalten.
Für weitere Informationen und Investitionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Goldenen Visum können Sie sich an unser Expertenteam wenden.