Visa-Typen, Anforderungen, Antragstellung und Richtlinien in Spanien

Ah, Spanien... der ständige Sonnenschein, das warme Meer, der weiche Sand und die magischen Sonnenuntergänge.

Sie haben also beschlossen, dass ein neues Leben in der Sonne etwas für Sie sein könnte, aber welche Visa-Optionen gibt es, um den spanischen Traum zu verwirklichen?

Dann sind Sie hier genau richtig. Hier finden Sie kurze Informationen zu den Visumoptionen.

Brauche ich für die Einreise nach Spanien ein Visum?

Ja und nein - je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Aufenthaltszweck und der Dauer Ihres Aufenthalts.

Besuch - 90 Tage Höchstaufenthalt

Für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist für EU- oder EWR-Bürger sowie für Inhaber gültiger Reisepässe, die von den nachstehend aufgeführten Ländern oder abhängigen Gebieten ausgestellt wurden, kein Visum erforderlich.

Diese Informationen gelten nur für gewöhnliche Reisepässe. Alle anderen, oben nicht aufgeführten Staatsangehörigen benötigen für die Einreise nach Spanien ein Visum.

Albania*CanadaKiribatiPalauTrinidad und Tobago
AndorraSchileKoreanische RepublickPanamaTuvalu
Antigua und BarbudaColombienLiechtensteinParaguayUkraine*
ArgentinaCosta RikaVanuatuPeru

Vereinigte Arabische Emirate

AustraliienKroatienMalaysienSt. Kitts und NevisUruguay
BahamasDominikanische RepublikMarshallinselnSt. LuciaUSA
BarbadosEl SalvadorMauritiusSt. Vincent und die GrenadinenVatikanstadt
BosnaherzegGeorgien*MexicoSamoaVenezuela
BrazilienGrenadaMicronesiaSan MarinoVanuatu
Britische nationals (Overseas)***GuatemalaMoldavienSerbien
Britische Staatsangehörige (Übersee)***HondurasMonacoSeychelles
Bürger der Brischen ÜberseegebieteSonderverwaltungsregion HongkongMontenegro*Singapur
Britische geschützte Personen (BPP)***IsraelNeu ZeelandSolomon Inseln
Britische Staatsbürger (BS)***Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM)*NicaraguaTaiwan (nur Inhaber von Pässen, die eine Personalausweisnummer enthalten)
Brunei DarussalamJapanNördliche Marianen (Pässe aus den USA)

Tonga

* Nur wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind. Andernfalls ist ein Visum erforderlich.

** Nur mit biometrischem Reisepass. Andernfalls ist ein Visum erforderlich, ausgenommen Inhaber von Pässen, die von KOORDINACIONA UPRAVA ausgestellt wurden.

*** Ab Januar 2021 benötigen britische Staatsangehörige, Bürger der britischen Überseegebiete, britische Staatsbürger in Übersee, britische Schutzberechtigte und britische Untertanen aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union ein Visum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen.

Was passiert, wenn ich eine Schengen-Aufenthaltsgenehmigung habe?

Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reisepass können Sie, wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem der Schengen-Mitgliedstaaten besitzen, gegen Vorlage Ihres Wohnsitznachweises und Ihres Reisepasses ohne Visum wieder in den Schengen-Raum einreisen. Beachten Sie, dass Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in einem Schengen-Mitgliedstaat aufhalten dürfen (mit Ausnahme des Mitgliedstaats, in dem der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde).

Aufenthalte in Spanien von mehr als 90 Tagen

Sie benötigen ein Langzeitvisum für Ihren Aufenthalt in Spanien, wenn Sie kein Staatsangehöriger der EU/des EWR oder der Schweiz sind und beabsichtigen, länger als 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum zu bleiben.

EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten

Für Staatsangehörige aus der EU/dem EWR und der Schweiz ist kein Visum erforderlich, aber Sie müssen sich bei den Behörden anmelden (el padron) und eine nationale Identitätsnummer (NIE - Número de Identificación de Extranjero) beantragen. Außerdem müssen Sie eine Krankenversicherung vorweisen und nachweisen, dass Sie über finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts verfügen. Die Definition des Begriffs "finanzielle Mittel" ist von Region zu Region unterschiedlich, wobei in Madrid ein höherer Wert gilt (aufgrund der Lebenshaltungskosten) als in Murcia.

The Essential Spanish Visa Guide

Wie erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten. Die Optionen für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien sind wie folgt;

Spaniens Visa-Kategorien
1. Nicht-lukrativer Aufenthaltstitel: Diese Kategorie der Aufenthaltsgenehmigung ist eine der beliebtesten Möglichkeiten für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, sich in Spanien niederzulassen. Die nicht lukrative Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel für Selbstversorger reserviert, die nicht vorhaben, in Spanien zu arbeiten und finanziell unabhängig sind (Kontoauszüge oder Erklärungen von Buchhaltern).

Wenn Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt in Spanien zu bestreiten, ohne in Spanien arbeiten zu müssen, reicht dies aus, um eine nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sie müssen keine Investitionen in Spanien tätigen, um diese Genehmigung zu beantragen. Die Selbstversorgung wird durch den spanischen Multiplikator für den öffentlichen Einkommensindex (IPREM) definiert.

Die nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, wobei eine zweimalige Verlängerung möglich ist. Mit dieser Visumkategorie können Sie sich also bis zu 5 Jahre in Spanien aufhalten (Jahr 1 + 2 Jahre + 2 Jahre). Nach Ablauf des ersten Jahres können Sie jedoch eine Arbeitserlaubnis beantragen (als Selbständiger oder Arbeitnehmer).

Nachdem Sie 5 Jahre ununterbrochen in Spanien gelebt haben, können Sie dieses Visum in eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.

2. Visum für Arbeit und Beschäftigung: Dieses befristete 2-jährige (verlängerbare) Visum erlaubt es Ihnen, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Es gibt zwei Arten von Visa für die Arbeit in Spanien: Arbeitsvisa und Visa für eine selbständige Tätigkeit. Das Visum für Selbstständige ist in der Regel für Freiberufler ohne festen Arbeitsvertrag gedacht. Arbeitsvisa hingegen sind für Arbeitnehmer mit festen Arbeitsverträgen gedacht.

Es ist keine Voraussetzung, aber ein Jahresgehalt von mehr als 25.000 Euro ist für den Erfolg Ihres Antrags von Vorteil. Sie können sich in Spanien (mit einem Touristenvisum) oder von außerhalb Spaniens bewerben. Da diese Visumkategorie für Arbeitnehmer gilt, wird Ihr Arbeitgeber den Antrag in Ihrem Namen stellen.

Hinweis: Je nachdem, woher Sie kommen und welche Stelle Sie angenommen haben, kann Spanien unterschiedliche Dokumente und Bedingungen verlangen. Am besten lassen Sie sich für jeden Fall persönlich beraten.

3. Unternehmer-Visum: Das Unternehmervisum gehört zu den Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen in Spanien. Sie müssen ein Unternehmen in Spanien gründen, um sich für dieses einjährige Visum zu qualifizieren. Die Bedingungen erfordern, dass das Geschäftsprojekt von "öffentlichem Interesse" ist, was wie folgt definiert ist
- Es schafft neue Arbeitsplätze
- Es hat einen positiven wirtschaftlichen Einfluss auf die Gemeinschaft
- Beitrag zur wissenschaftlichen oder technologischen Innovation
Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass das Projekt über eine beträchtliche Summe an Kapital verfügt.

4. Goldenes Visum Programm: Der Erhalt eines Goldenen Visums in Spanien ermöglicht es Ihnen, legal in Spanien zu arbeiten und zu leben, indem Sie eine Investition tätigen. Das Goldene Visum für Spanien kann durch verschiedene Investitionsmöglichkeiten erworben werden;

- Kauf einer spanischen Immobilie im Wert von mindestens 500.000 Euro (selbst finanziert und vollständig bezahlt - keine Fremdfinanzierung unter 500.000 Euro erlaubt),
- Investition von 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen,
- Anlage von 1 Million Euro in spanische Unternehmensaktien oder spanische Bankeinlagen.

Das Goldene Visum für Spanien ermöglicht einen dreijährigen Aufenthalt und kann alle fünf Jahre verlängert werden, solange Sie Ihre Investitionen in Spanien behalten. Aus diesen Gründen ist der Kauf von Immobilien in Spanien für eine Aufenthaltsgenehmigung eine der bevorzugten Methoden. Lesen Sie mehr über das Goldene Visum-Programm in Spanien.

5. Ehegatten und Familienzusammenführung: Im Rahmen der Bürgerrechte (Richtlinie 2004/38/EG) kann ein Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehöriger dauerhaft in Spanien mit seinem EU/EWR/Schweizer Ehepartner leben. Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige können in Spanien ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, wenn sie über einen gültigen Wohnsitz in Spanien verfügen.
Um dieses Visum beantragen zu können, müssen Sie sich seit einem Jahr legal in Spanien aufhalten. Und Ihre Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens ein weiteres Jahr gültig sein. Dieses Visum gilt für direkte Verwandte, die finanziell von der in Spanien lebenden Person abhängig sind. Dies sind Kinder unter 18 Jahren, Ehegatten und Eltern über 65 Jahre alt. In anderen Fällen muss die finanzielle Abhängigkeit der direkten Verwandten unter Umständen nachgewiesen werden.

6. Studentenvisum: Studentenvisa erlauben ihren Inhabern, sich länger als 90 Tage in Spanien aufzuhalten und bildungsbezogenen Aktivitäten nachzugehen. Es gibt zwei Arten von Studentenvisa in Spanien: Kurzzeitvisa und Langzeitvisa für Studenten. Kurzzeitvisa für Studenten sind 6 Monate gültig und können nicht verlängert werden. Diese Art von Visum ist ideal für Sprachschulen oder Kurzzeitkurse.

Wenn Sie länger als sechs Monate in Spanien studieren möchten, können Sie ein Studentenvisum des Typs D und eine Aufenthaltsgenehmigung/einen Studentenausweis oder einen Ausländerausweis (innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft in Spanien) bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder Polizeistation beantragen. Sie benötigen ein Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung, an der Sie studieren möchten, eine Krankenversicherung, ein ärztliches Attest, einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel, eine spanische Wohnanschrift und ein kürzlich datiertes polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland.

7. Visum für digitale Nomaden: Im Dezember 2022 hat das spanische Parlament die endgültige Genehmigung für das Visumsprogramm für digitale Nomaden in Spanien erteilt. Die vorgeschlagene Gesetzgebung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten in Kraft treten. Dieses Visum ist für Personen gedacht, die ihre Arbeit in anderen Ländern aus der Ferne fortsetzen wollen, während sie in Spanien leben.

Ziel ist es, die Lebensbedingungen von digitalen Nomaden in Spanien zu erleichtern und letztendlich mehr digitale Nomaden nach Spanien zu locken. Um dieses Visum beantragen zu können, müssen die Betreffenden die folgenden Bedingungen nachweisen

- Sie arbeiten seit mindestens einem Jahr aus der Ferne,
- Ihre Arbeit kann aus der Ferne ausgeführt werden,
- Wenn sie einen Vertrag mit einem Unternehmen haben, müssen sie nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten für das Unternehmen tätig sind. Außerdem müssen sie nachweisen, dass das Unternehmen ihnen erlaubt, aus der Ferne zu arbeiten.
- Freiberufler müssen nachweisen, dass sie mit mindestens einem Unternehmen außerhalb Spaniens zusammenarbeiten.

Haftungsausschluss - Der wesentliche Leitfaden für spanische Visa

Bitte beachten Sie, dass The Essential Spanish Visa Guide zwar zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und korrekt ist, jedoch nur zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die Autoren dieses Leitfadens haben Ihre persönlichen Umstände, Ihr Land oder Ihre Nationalität nicht berücksichtigt. Wie bei jedem Visumantrag wird dringend empfohlen, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die auf Ihre individuellen Umstände eingeht. Die spanische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland ist immer eine gute Anlaufstelle. Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte spanische Einwanderungsanwälte, die Sie individuell beraten und sich um den gesamten Papierkram und die Formalitäten für Ihren spanischen Visumantrag kümmern.