Aufenthaltsgenehmigung

Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?

Die spanische Langzeitaufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Ihnen, unter denselben Bedingungen wie spanische Staatsbürger auf unbestimmte Zeit im Land zu leben. Nach 10 Jahren Aufenthalt können Sie in Spanien die Staatsbürgerschaft beantragen.

Unser Expertenteam gibt die genauesten Antworten auf die Frage "Wie bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?".

Was sind die Vorteile einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien bringt viele Vorteile mit sich. Einige von ihnen;

  • Sie können frei zwischen den Schengen-Ländern reisen.
  • Spanien ist eines der beliebtesten Reiseziele in Europa. Es bietet einen hohen Lebensstandard für jeden Geldbeutel.
  • Es gibt viele landschaftliche Schönheiten, historische Bauwerke und köstliches Essen.
  • In Spanien gibt es ein fortschrittliches Gesundheitssystem.
  • Es gibt ein modernes System der Unternehmensbesteuerung. Sie können in Spanien in Gewerbeimmobilien investieren, um ein Unternehmen zu gründen.

Sie können von diesen Vorteilen profitieren, indem Sie die spanische Aufenthaltsgenehmigung durch Investition erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Warum sollten Sie in Spanien eine Immobilie kaufen?

Wie erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger in Spanien zu erhalten. Die Arten von kurzfristigen oder befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien sind das Schengen-Visum, das saisonale oder befristete Arbeitsvisum und das Typ-C-Visum. Die Arten von Visa in Spanien, die für einen langfristigen Aufenthalt genutzt werden können, sind das Goldene Visum, das Nicht-Lukrativ-Visum, das Arbeitsvisum, das Visum zur Familienzusammenführung und das Visum für digitale Nomaden.

Alle diese Visa stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre Antragsteller und gewähren ihren Inhabern unterschiedliche Rechte. Während einige dieser Visa die Möglichkeit bieten, nach einer erheblichen Investition in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind andere an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Das Goldene Visum, das Nicht-Lukrativ-Visum und das Visum für digitale Nomaden sind aufgrund ihrer Vorteile die bevorzugten Optionen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten.

Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung durch den Kauf einer Immobilie
Das Goldene Visum für Spanien ermöglicht es Ihnen, eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten, wenn Sie in Immobilien im Wert von 500.000 Euro investieren. Besuchen Sie unsere Seite Goldenes Visum in Spanien für weitere Informationen.

Dank des Goldenen Visums können Sie legal in Spanien arbeiten und leben, indem Sie eine spanische Immobilie kaufen. Die Immobilie sollte selbst finanziert und vollständig bezahlt werden.

Wenn Sie nicht genug Geld für das Goldene Visum haben, können Sie das "Nicht-Lukrativ-Visum" beantragen, indem Sie eine Immobilie für weniger als 500.000 € kaufen. Es ist auch als "Ruhestandsvisum" bekannt.

Was ist die nicht-lukrativen Aufenthaltsgenehmigung?

Das nicht lukrative Aufenthaltsvisum erlaubt es Ihnen, länger als 90 Tage in Spanien zu leben. Es ist eine der beliebtesten Möglichkeiten für Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger, in Spanien zu leben.

Es ist denjenigen vorbehalten, die finanziell unabhängig sind und keinen Arbeitsplan in Spanien haben.

Wie lange ist die Gültigkeitsdauer der nicht lukrativen Aufenthaltsgenehmigung?

Die Genehmigung ist ein Jahr gültig. Sie kann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Mit dem Visum können Sie sich bis zu fünf Jahre lang in Spanien aufhalten. Es ist wie 1+2+2 Jahre.

Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten. Die langfristige Aufenthaltsgenehmigung gibt Ihnen die Möglichkeit, 5 Jahre lang im Land zu leben, ohne Ihre Genehmigung erneut zu verlängern. Danach können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Für die Erneuerung des Visums sind dieselben Dokumente und Geldnachweise erforderlich. Sie können Ihren Antrag ändern und nach Ablauf des ersten Jahres eine Arbeitserlaubnis (als Selbständiger oder Arbeitnehmer) beantragen. Wenn Sie jedoch vorhaben, in Spanien zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihr nicht lukratives Visum um zwei Jahre zu verlängern. Und innerhalb dieser 2 Jahre beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis mit Ihrem Vertrag oder Geschäftsplan.

Allgemeine Anforderungen und Unterlagen:

Das Antragsverfahren muss im Land des Wohnsitzes des Antragstellers beginnen. Hier ist eine Liste der Dokumente, die Sie benötigen:

  • Nicht-EU/EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürger
  • Über achtzehn (18) Jahre alt
  • Gültigkeitsdauer des Reisepasses: mindestens ein Jahr
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Spanische private Krankenversicherung, gültig für ein Jahr
  • Ärztliches Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Antragsformular
  • Fotos
  • Ausreichende Mittel. Nachweis der Zahlungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Mittel (Diese sollten ausreichen, um Ihren Aufenthalt und Ihre Familie zu finanzieren, ohne dass Sie in Spanien eine Arbeit finden müssen).

* Zu Ihrem Termin beim Konsulat müssen Sie die Fotokopien und Originale der Dokumente zur Überprüfung mitbringen.

Was ist die Definition von "ausreichenden Mitteln"?

In Ihrem Antrag auf ein nicht lukratives Visum müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer der Gültigkeit Ihres Visums verfügen. Sie müssen dies nachweisen, ohne sich auf den Zugang zu öffentlichen Mitteln oder finanzielle Unterstützung durch die spanische Regierung zu verlassen.

Der Mindestbetrag der ausreichenden Mittel wird durch den spanischen Multiplikator für den Index des öffentlichen Einkommens (IPREM) definiert. Der IPREM ist ein Referenzindex für die Gewährung von wirtschaftlichen Beihilfen, Zuschüssen, Zulagen, Arbeitslosenunterstützung und Mindestlohn.

Der IPREM-Index wurde 2004 eingeführt, um den Mindestlohn als Referenz zu ersetzen. Der IPREM-Index legt also den Mindestbetrag des Einkommens einer Person fest. Für den Antrag auf ein nicht lukratives Visum müssen Sie ausreichende Mittel in Höhe von 400 % des IPREM-Wertes nachweisen.

Ein Arbeitsbeispiel:

Der IPREM-Wert für den Mindestverdienst im Jahr 2023 beträgt 600 € pro Monat. Das entspricht 7.200 € pro Jahr.

Er erfordert den Nachweis von Mitteln in Höhe von 28.800 € (d. h. 7.200 € x 4), da ausreichende Mittel als 400 % des IPREM-Werts definiert sind. Das Einkommen kann aus Investitionen, Renten, Sabbaticals und anderen Einkommensquellen stammen.

Ein wenig mehr als dieser Betrag erleichtert natürlich die Genehmigung. Sie sollten beachten, dass die Währung Euro oder eine andere konvertierbare Währung sein muss.

Wenn Sie sich mit Ihrer Familie bewerben, müssen Sie für jedes Mitglied ausreichende Mittel nachweisen. Der IPREM-Betrag für jedes weitere Familienmitglied beträgt 100 %. Dies entspricht 7.200 € pro Jahr.

Der Nachweis der erforderlichen Mittel beläuft sich also auf insgesamt 50.400 € pro Jahr für den Antrag einer vierköpfigen Familie.

Was sind die Vorteile eines nicht lukrativen Visums?

  • Sie erhalten eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung. Es besteht die Möglichkeit, das Visum zu verlängern und eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Zukunft zu beantragen.
  • Sie können es gleichzeitig für Ihre Familienmitglieder beantragen.
  • Sie können Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in anderen Ländern fortsetzen.
  • Sie können innerhalb des Schengen-Raums reisen.
  • Sie können in Spanien studieren oder ein Praktikum absolvieren.

Spaniens Visaprogramm für digitale Nomaden

Mit den neuen Bestimmungen ist Spanien eines der Länder, die 2022 ein Visum für digitale Nomaden erhalten werden. Im Zuge des Fortschritts der Informationstechnologien haben sich die Arten von Tätigkeiten, die per Fernarbeit ausgeführt werden können, stark diversifiziert. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Menschen, die derzeit in Spanien aus der Ferne arbeiten, und die Zahl derer, die nach Spanien ziehen wollen, um dort aus der Ferne zu arbeiten, gestiegen ist.

Aus diesem Grund stellen sich viele die Frage: "Kann ich in Spanien aus der Ferne arbeiten?". Die Antwort lautet: Ja. Das spanische Visum für digitale Nomaden richtet sich speziell an Personen, die von Spanien aus ferngesteuert arbeiten. Digitale Nomaden können sich in Spanien niederlassen und von dort aus arbeiten, solange sie die Bedingungen und Anforderungen für das Visum für digitale Nomaden erfüllen.

Was sind die Anforderungen und Unterlagen für das Visum für digitale Nomaden?

Arbeitnehmer, die von ihren Unternehmen die Erlaubnis erhalten haben, in Spanien aus der Ferne zu arbeiten, sowie Selbstständige oder Freiberufler, die mehrere Arbeitgeber außerhalb Spaniens haben, können dieses Visum beantragen. Die wichtigsten Voraussetzungen und Unterlagen für die Beantragung des spanischen Visums für digitale Nomaden sind folgende

  • Der/die Arbeitgeber des Antragstellers müssen sich außerhalb Spaniens befinden.
  • Das Einkommen des Antragstellers, das über spanische Unternehmen oder in Spanien erzielt wird, darf nicht mehr als 20 % seines Gesamteinkommens ausmachen.
  • Der Antragsteller muss mindestens drei Monate vor der Antragstellung bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein oder ein freiberufliches Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber unterhalten haben.
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag mit dem/denselben Arbeitgeber(n) für mindestens ein weiteres Jahr.
  • Der Arbeitgeber muss seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung tätig gewesen sein.
  • Der Arbeitgeber muss dem Antragsteller erlauben, aus der Ferne zu arbeiten.
  • Bei Selbstständigen/Freiberuflern muss sich mindestens ein Arbeitgeber außerhalb Spaniens befinden.
  • Sie müssen über ausreichende Erfahrung und Ausbildung in ihrem Fachgebiet verfügen. Dies kann durch den Nachweis von 3 Jahren Berufserfahrung vor der Antragstellung oder durch den Abschluss einer angesehenen Universität/Ausbildung/Schule belegt werden.
  • Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft gewesen sein. Das polizeiliche Führungszeugnis muss apostilliert werden.
  • Ausreichende finanzielle Mittel. Dies kann durch Bankunterlagen nachgewiesen werden, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller über mindestens 25.000 € verfügt (dieser Betrag erhöht sich je nach Anzahl der mitreisenden Familienangehörigen). Der Arbeitsvertrag kann ebenfalls als Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel dienen.
  • Eine private spanische Krankenversicherung mit vollem Versicherungsschutz.
  • Ein noch mindestens ein Jahr gültiger Reisepass.
  • Entrichtung der entsprechenden Antragsgebühr.
  • Das Ausfüllen des Antragsformulars.
  • Nachweis einer Unterkunft in Spanien.
  • Fotos.

Außerdem müssen Sie bei einer Polizeistation vorstellig werden, um Ihre Fingerabdrücke registrieren zu lassen und die physische Aufenthaltskarte zu erhalten.

Vorteile des Visums für digitale Nomaden

Das Visum für digitale Nomaden bietet seinen Inhabern viele Vorteile, einschließlich einiger großer Steuervorteile. Hier sind einige von ihnen;

  • Wohnsitz in Spanien für bis zu 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
  • Das Recht, nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien mit einem Visum für digitale Nomaden eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen, und das Recht, nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
  • Das Recht, Ehepartner und Kinder mit nach Spanien zu bringen.
  • Das Recht auf visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
  • Steuererleichterungen. Einer der größten Steuervorteile des Lebens in Spanien mit einem Visum für digitale Nomaden ist die besondere Einkommenssteuerregelung für digitale Nomaden. In den ersten 5 Jahren der Fernarbeit in Spanien dürfen digitale Nomaden einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf ihr Einkommen zahlen, anstatt eines progressiven Satzes, der bis zu 48 % betragen kann. Diese besondere Steuerregelung ähnelt dem Beckham-Gesetz, das auf Nicht-Residenten in Spanien angewendet wird.

Außerdem werden Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien innerhalb einer relativ kurzen Zeit abgeschlossen.

Weitere Informationen über das Leben in Spanien

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