Die spanischen Behörden haben die Regelung aufgehoben, die es Ausländern mit befristetem Aufenthalt untersagt, sich länger als 6 Monate im Jahr im Ausland aufzuhalten. Diese bahnbrechende Entscheidung im spanischen Einwanderungsgesetz ermöglicht es Ausländern, länger als 6 Monate im Ausland zu bleiben. Sie können das Land verlassen, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen die Aufenthaltsgenehmigung entzogen wird.
Der Oberste Gerichtshof Spaniens trat am 20. Juni zusammen und bewertete die neuen Bestimmungen. Eines der Themen des Rates war die Abwesenheitsdauer von ausländischen Inhabern einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung.
Das frühere Gesetz sah vor, dass ein Aufenthalt von 6 Monaten im Jahr außerhalb des spanischen Staatsgebiets zum Entzug der befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Spanien führt. Das frühere Gesetz ermöglichte es den Behörden, Ausländern die befristete Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen. Es wurde als ein Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit ausländischer Bürger angesehen.
Nach den neuen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs wurde diese strenge Regel ein wenig gelockert. Nun können ausländische Inhaber einer befristeten TIE die 6-Monatsfrist im Ausland überschreiten. Sie müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen ihr vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Spanien entzogen wird. Die Dauer ihrer Abwesenheit ist kein Grund mehr, ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu entziehen.
Die Behörden haben klargestellt, dass sie unter bestimmten Umständen das Recht haben, die getroffene Entscheidung rückgängig zu machen. Die frühere 6-Monats-Regel kann wieder in Kraft gesetzt werden, wenn sich dies als notwendig erweist.
Wie wird sich die neue Regelung im spanischen Einwanderungsgesetzbuch auf Expats auswirken?
Die Hauptmotivation hinter diesen neuen Änderungen war die Erleichterung und Förderung der Freizügigkeit von Ausländern, die sich in Spanien aufhalten. Das frühere Gesetz sah vor, dass man sich nicht länger als 6 Monate außerhalb des spanischen Staatsgebiets aufhalten durfte. Dies war eine der wichtigsten Bedingungen für die Beibehaltung ihres befristeten Aufenthalts.
Jetzt aber können Expats frei reisen, Urlaub machen, an Geschäftsreisen teilnehmen und ihre Kontakte im Ausland pflegen. Mit dieser neuen Erklärung entfällt der ganze Stress und die Sorge, dass ihnen das Aufenthaltsrecht entzogen wird.
Mit der neuen Regelung kann der befristete Aufenthalt eines Ausländers nur noch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen entzogen werden. Die Dauer der Abwesenheit ist nicht mehr allein ausschlaggebend.
Möchten Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten? Dann sollten Sie aufpassen!
Bei der Erleichterung des Lebens im Ausland in Spanien kann diese Regelung zu gewissen Missverständnissen führen. Es ist möglich, in eine Falle zu tappen, wenn man nicht gut über das spanische Einwanderungsrecht informiert ist.
Es gibt einen Haken. Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten, gilt nach wie vor die 10-Monats-Regel in 5 Jahren. Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten möchten, dürfen innerhalb von 5 Jahren nicht länger als 10 Monate aus dem Land abwesend sein.
Das bedeutet, dass ein Nicht-EU-Bürger mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nur dann länger als 10 Monate im Ausland bleiben kann, wenn er nicht beabsichtigt, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wenn Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um sie später in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umzuwandeln, sollten Sie darauf achten, dass Sie innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 10 Monate im Ausland bleiben.
Es ist immer am besten, mit professionellen Beratern zusammenzuarbeiten, wie z. B. Tekce Visa Legal Consultancy. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Sie durch falsche Vorstellungen in Ihren langfristigen Plänen gestört werden. Die Zusammenarbeit mit einem Berater kann Ihnen helfen, Fallstricke zu vermeiden und die Verfahren nach geltendem Recht einzuhalten.
Kennen Sie Ihre Optionen!
Spanien ist eines der gastfreundlichsten Länder in der Europäischen Union. Im Schengen-Raum zeichnet es sich durch die Qualität des Lebens im Ausland, die Qualität des Lebensstils und die Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger aus.
Das spanische Einwanderungsgesetz sieht verschiedene Arten von Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Es gibt befristete Visa, Aufenthaltsgenehmigungen für Spanien durch Investitionen oder langfristige Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien. Es ist immer gut, seine Möglichkeiten zu kennen, um die vorteilhafteste zu finden.
Durch den Kauf einer Immobilie in Spanien ist die Aufenthaltsgenehmigung leicht zu bekommen. Außerdem kann die Beantragung des Goldenen Visums für Spanien mit vielen Vorteilen verbunden sein. Zu diesen Privilegien gehören eine Arbeitserlaubnis und die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheitsversorgung.
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