Die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten ist ein einfacher Prozess, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und professionelle Unterstützung erhalten. Unser Expertenteam hat alle Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft für Sie vorbereitet.
Entspannen Sie sich in der Sonne... Erleben Sie die Natur, die schneebedeckten Berge und die mehr als 600 Strände mit blauer Flagge. Es ist einer der wenigen Orte in Europa, an dem man am selben Tag auf einem Berggipfel Skifahren und im Mittelmeer schwimmen kann.
Das ist natürlich Spanien, die Heimat von mehr als 5,4 Millionen Ausländern, von denen viele die spanische Staatsbürgerschaft annehmen und Spanien zu ihrer neuen Heimat machen.
Erhalt der Staatsbürgerschaft in Spanien
Es gibt 4 Möglichkeiten, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben:
- Heirat
- Abstammung
- Geburt
- Wohnsitz
Staatsbürgerschaft durch Heirat in Spanien
Wenn Sie einen spanischen Staatsbürger heiraten und ein Jahr lang zusammen in Spanien leben, haben Sie 12 Monate nach Erhalt Ihrer Aufenthaltskarte Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft. Vergewissern Sie sich nur, dass Ihre Ehe in Spanien registriert ist, wenn nicht, lassen Sie Ihre Heiratsurkunde von Ihrem ausländischen Konsulat und anschließend vom spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen.
Tipp: Sie müssen Ihre Heiratsurkunde auch ins Spanische übersetzen lassen, bevor Sie sie beim spanischen Konsulat einreichen.
Staatsbürgerschaft durch Abstammung in Spanien
Wenn Ihre Eltern Spanier sind, haben Sie Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft. Dies gilt auch für Enkelkinder, sofern sie Spanier sind:
- Enkelkinder von Spanierinnen, die in Spanien geboren wurden und vor 1978 mit nicht spanischen Staatsbürgern verheiratet waren.
- Enkelkinder von spanischen Staatsangehörigen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erhalten haben, nachdem sie Spanien vor der Geburt ihrer Kinder verlassen haben (was bedeutet, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Geburt keine spanischen Staatsbürger waren).
- Enkelkinder von spanischen Staatsbürgern, die nicht vor ihrem 18. Lebensjahr die spanische Staatsbürgerschaft beantragt haben (und das automatische Privileg verloren haben).
Sie sind auch berechtigt, einen spanischen Pass zu beantragen, wenn Ihre Eltern (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) einen spanischen Pass besitzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder Ihrem Antrag beizufügen, damit auch sie (vor dem Stichtag, an dem sie 18 Jahre alt werden) die spanische Staatsbürgerschaft erhalten können.
Staatsbürgerschaft durch Geburt in Spanien
Das spanische Geburtsrecht ist einer Liste von Ländern vorbehalten, die im Ausland geborenen Kindern keine Staatsbürgerschaft gewähren, da Spanien nicht zulässt, dass ein auf spanischem Boden geborenes Kind staatenlos wird.
In Spanien Geborene erhalten die Staatsbürgerschaft, wenn sie in Spanien geboren wurden und beide Elternteile aus einem der folgenden Länder stammen:
- Argentinien
- Kolumbien
- Costa Rica
- Chile
- Ecuador (wenn das Kind vor 2008 geboren wurde)
- Guinea-Bissau
- Peru
- Sahara
- Schweiz
- Sao Tome und Principe
- Venezuela
Ausnahmen von dieser Regel gelten für:
- Ledige marokkanische Mütter, bei denen der biologische Vater aus einem der oben genannten Länder stammt
- Wenn beide Elternteile aus bestimmten Regionen Palästinas stammen (d. h. staatenlos sind).
Bitte beachten Sie, dass unter den oben genannten Umständen die Anmeldung eines in Spanien geborenen Kindes über das Konsulat Ihres Heimatlandes nicht dazu führt, dass das Kind die spanische Staatsangehörigkeit erhält. Deshalb ist es unerlässlich, die Geburt eines Kindes in Spanien beim spanischen Standesamt anzumelden. Das Standesamt wird Sie um die folgenden Dokumente bitten:
- Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das neugeborene Kind mit seinen Eltern an derselben Adresse lebt. Diese Bescheinigung wird auf Spanisch "Empadronamiento" genannt.
- Die Geburtsurkunde des Neugeborenen.
- Die übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter (dieses Dokument wird vom Standesamt des Herkunftslandes ausgestellt).
- Vollständige Reisepässe beider Elternteile, Original und Kopien.
- Familienstammbuch, Original und Kopien.
- Bescheinigung des Konsulats, aus der hervorgeht, dass das Herkunftsland die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht anerkennt (da es im Ausland geboren wurde).
Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz in Spanien
Ein ununterbrochener Wohnsitz in Spanien (ohne lange Abwesenheit) gibt Ihnen das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Sie haben 10 Jahre lang ununterbrochen in Spanien gelebt (die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum Ihrer ersten befristeten Aufenthaltsgenehmigung), und während der ersten 5 Jahre Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung haben Sie Spanien nicht länger als 1 Jahr verlassen und waren innerhalb eines Jahres nicht länger als 6 Monate außerhalb Spaniens.
Nach den ersten 5 Jahren des Aufenthalts in Spanien wird Ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung unbefristet, und Sie dürfen dann nicht länger als 12 Monate ununterbrochen oder mehr als 30 Monate außerhalb Spaniens bleiben (wenn Sie die gesamte Reisezeit außerhalb Spaniens in den letzten 5 Jahren zusammenrechnen).
Sie haben ein einwandfreies Führungszeugnis (d. h. keine strafrechtlichen Verurteilungen, unbezahlte Strafzettel oder Verstöße gegen die Einwanderungsbestimmungen, wie z. B. die nicht rechtzeitige Erneuerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung).
Flüchtlinge müssen lediglich 5 Jahre warten, um die spanische Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Bürger aus Lateinamerika, Andorra, Äquatorialguinea, den Philippinen oder Portugal müssen dafür nur 2 Jahre warten.
Kann ich die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ich eine Immobilie in Spanien kaufe?
Schließlich ja, können Sie eine Immobilie in Spanien kaufen und die Staatsbürgerschaft erhalten. Das Goldene Visum Spaniens führt zur Staatsbürgerschaft, sofern Sie den entsprechenden Ablauf einhalten. Das Golden Visa Programm ist nicht auf die Staatsbürgerschaft ausgerichtet, sondern bietet eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie in Spanien investieren, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Wenn Sie 5 Jahre lang mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien gewohnt haben, können Sie schließlich eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, die der Staatsbürgerschaft vorausgeht. Nach 10 Jahren Ihrer ersten Investition können Sie die spanische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen. Auch hier müssen Sie zehn Jahre lang mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien leben.
Akzeptiert Spanien die doppelte Staatsbürgerschaft?
Einerseits ja, andererseits nein. Generell nein, Sie müssen Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nach spanischem Recht aufgeben. Wenn Sie jedoch die Staatsbürgerschaft eines der unten genannten Länder besitzen, können Sie Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zusammen mit Ihrer neuen spanischen Staatsbürgerschaft behalten:
- Andorra
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Kuba
- Dominikanische Republik
- Äquatorialguinea
- Ecuador
- Philippinen
- Guatemala
- Honduras
- Mexiko
- Nicaragua
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Portugal
- Puerto Rico
- El Salvador
- Uruguay
- Venezuela
- Frankreich
Können Sie mich bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft in Spanien unterstützen?
Spain Homes hat schon zahlreichen Neuzuwanderern dabei geholfen, ihr Traumhaus in Spanien zu erwerben, um sich dort niederzulassen und die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, und einer unserer freundlichen Immobilienexperten wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Wir beherrschen mehr als 20 Sprachen und stehen Ihnen für einen Anruf oder Besuch in unseren Büros gerne zur Verfügung.
FAQ ( Häufigsten Fragen zur Staatsbürgerschaft in Spanien )
F: Wie bekomme ich die spanische Staatsbürgerschaft?
A: Sie können die spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz, Heirat, Abstammung oder Geburtsrecht beantragen. Der einfachste Weg, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist der Kauf einer Immobilie. Nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Spanien haben Sie das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
F: Ist es einfach, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
A: Nachdem Sie 10 Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft ganz einfach durch einen Wohnsitz erhalten. Sie müssen die Regeln befolgen und die Anforderungen erfüllen.
F: Wie viele Jahre dauert es, bis man die spanische Staatsbürgerschaft erhält?
A: Die Staatsbürgerschaft können Sie beantragen, wenn Sie 10 Jahre in Spanien gelebt haben.
F: Wie kann man die spanische Staatsbürgerschaft durch Investitionen erhalten?
A: Sie können ein Goldenes Visum in Spanien beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Was ist ein Goldenes Visum in Spanien?
F: Kann ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten, wenn ich ein Haus kaufe?
A: Natürlich können Sie das. Dank des Goldenen Visums können Sie eine 2 jährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, nachdem Sie in eine Immobilie in Spanien im Wert von mindestens 500.000 € investiert haben. Sie können Ihre Genehmigung alle 2 Jahre verlängern. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite Aufenthaltsgenehmigung in Spanien.
F: Wie kann ich durch Heirat die spanische Staatsbürgerschaft erhalten?
A: Wenn Sie einen spanischen Staatsbürger heiraten und mindestens 1 Jahr lang im spanischen Staatsgebiet leben, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
F: Wie erhält man die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung oder Vorfahren?
A: Sie haben Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft, wenn:
Ihre Eltern Spanier sind (oder in Spanien geboren wurden),
Ihre Großeltern Spanier sind,
Sie vor Ihrem 18. Geburtstag von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wurden.
F: Kann ich die spanische Staatsbürgerschaft durch meine Großeltern erhalten?
A: Ja, das können Sie. Wenn Ihr Familienerbe spanisch ist, einschließlich Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern, haben Sie das Recht, einen Antrag auf der Grundlage des jus sanguinis (Recht der Abstammung) zu stellen.
F: Kann ich in Spanien eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?
A: Spanien erkennt nur die doppelte Staatsbürgerschaft von einigen wenigen Ländern an. Die Liste der Länder, die in Spanien die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen können, finden Sie oben.
F: Ist in Spanien die dreifache Staatsbürgerschaft möglich?
A: Nein.