- Die kurze Antwort: Ja.
In Anbetracht des Wertes der ausländischen Investitionen, die durch den Kauf von Immobilien aus dem Ausland in Spanien in den lokalen Immobilienmarkt gelangen, wird dies von der spanischen Regierung sehr gefördert.
Sie sind nicht allein, wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien als Nichtansässiger in Betracht ziehen. Viele Auswanderer und ausländische Staatsbürger besitzen Zweitwohnungen und genießen die verbleibenden Einnahmen aus der Vermietung von Ferienimmobilien, die in der Hochsaison oft zu Spitzenpreisen angeboten werden.
Wie lange können Sie in Spanien bleiben, wenn Sie eine Immobilie besitzen?
Die kurze Begründung: 90 Tage alle 180 Tage.
Die ausführliche Erklärung: Immobilienbesitz und Einwanderungsstatus stehen in keinem Zusammenhang, außerdem hängt die Antwort auch von Ihrem Herkunftsland ab. Da Spanien ein EU Mitgliedstaat ist, richten sich die Einwanderungsgesetze in Bezug auf den Wohnsitz nach den Bestimmungen der Europäischen Union. Das bedeutet, dass Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen, um nach Spanien einzureisen. In der Regel können Sie sich mit Ihrem Touristenvisum 3 Monate in Spanien aufhalten, allerdings müssen Sie nach drei Monaten Ihr Zertifikat der Europäischen Union vorlegen.
Wenn Ihre Familienangehörigen nicht Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, müssen sie eine Aufenthaltskarte für Angehörige von EU Bürgern beantragen, falls sie länger als 3 Monate mit Ihnen im Land bleiben möchten.
Die gute Nachricht: EU Bürger können beantragen, dass ihre Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind, bei ihnen wohnen dürfen, wenn alle EU-Einwanderungsgesetze gelten.
Erforderliche Unterlagen
Nach Ihrer Ankunft in Spanien haben Sie drei Monate Zeit, um bei der Ausländerbehörde [Oficina de Extranjeros] oder einer Polizeidienststelle einen Antrag auf Eintragung in das Zentrale Ausländerregister [Registro Central de Extranjeros] zu stellen.
Sie müssen Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen und eine Gebühr bezahlen. Das Amt stellt Ihnen eine Meldebescheinigung mit einer NIE (Identifikationsnummer für ausländische Einwohner) aus. Dieses Verfahren hat das frühere System der Aufenthaltskarte der Gemeinschaft ersetzt.
Zu Identifikationszwecken muss jeder ausländische Staatsangehörige, der in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen verfolgen möchte, eine persönliche, einmalige und ausschließliche NIE (Identifikationsnummer für ausländische Einwohner) besitzen. Diese Nummer wird automatisch vergeben, wenn eine Person die Eintragung in das Ausländerregister beantragt, sie kann aber auch separat beantragt werden.
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, aus der Schweiz oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums kommen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Spanien zu leben. Nach Ablauf der 90 Tage ab Ihrem Einreisedatum müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um länger in Spanien bleiben zu können.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?
Der einfachste Weg ist die Beantragung des Goldenen Visums oder des Nicht Lukrativ Visums für Spanien. Mit dem Goldenen Visum können Sie legal in Spanien arbeiten und leben, indem Sie in Immobilien investieren. Der Mindestwert Ihrer Investition sollte 500.000 € betragen.
Wenn Sie nicht genug Geld für das Goldene Visum haben, können Sie das "Nicht-Lukrativ-Visum" beantragen, indem Sie eine Immobilie für weniger als 500.000 € kaufen. Es ist auch als "Ruhestandsvisum" bekannt. Wir haben diese Frage ausführlich in Aufenthaltsgenehmigung in Spanien behandelt.
Lohnt es sich, als Ausländer ohne Wohnsitz in Spanien eine Immobilie zu kaufen?
Viele Immobilienbesitzer in Spanien haben keinen Wohnsitz, Sie befinden sich also in guter Gesellschaft. Wie erwerben sie Auslandsimmobilien in Spanien, um das Beste aus beiden Welten zu genießen: den entspannten spanischen Lebensstil, das herrliche Wetter, das sonnigste Klima Europas und über 600 mit der Blauen Flagge ausgezeichnete Strände. Ganz zu schweigen von den erschwinglichen Lebenshaltungskosten in Europa und der Nachfrage nach Ferienimmobilien zu Spitzenpreisen.
Brauche ich ein spanisches Bankkonto, um eine Immobilie in Spanien zu kaufen?
Theoretisch nein, in der Praxis jedoch ja. Ein lokales spanisches Bankkonto macht Ihnen das Leben leichter (und spart Bankgebühren und potenzielle Devisenkosten), da Sie routinemäßig Ihre lokale Grundsteuer und Versorgungsrechnungen begleichen müssen.
Falls Sie eine Hypothek bei einer lokalen spanischen Bank aufgenommen haben, müssen Sie regelmäßige Hypothekenzahlungen leisten. Wenn Ihre Auslandsimmobilie in einer Urbanisation (Gemeindeentwicklung) liegt, sind auch die Gemeindegebühren wiederkehrende Gebühren.
Wenn Sie sich entscheiden, ein lokales spanisches Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie eine NIE - das spanische Äquivalent zu einer Steueridentifikationsnummer, offiziell bekannt als Número de Identificación de Extranjeros. Falls Sie nach dem Brexit Staatsbürger des Vereinigten Königreichs sind, benötigen Sie eine TIE (Arjeta de Identidad de Extranjero), die im Wesentlichen das Gleichwertige der NIE ist und das gleiche Verfahren zur Erlangung hat.
Können Sie ohne NIE eine Immobilie in Spanien kaufen?
Sie können zwar eine Immobilie in Spanien kaufen, ohne Einwohner zu werden oder ein lokales spanisches Bankkonto zu eröffnen, Sie benötigen jedoch eine NIE. Ihre NIE ist Pflicht für alle Transaktionen in Spanien - insbesondere für den Kauf einer Immobilie, da Ihre NIE auf Ihrer Eigentumsurkunde angegeben wird. Bei Spain Homes können wir Ihnen helfen, Ihre NIE/TIE zu erhalten. Lesen Sie die Webseite von Erlangung einer NIE-Nummer für weitere Details.
Möchten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, ohne dort ansässig zu sein?
Spain Homes kann Ihnen bei der Beantragung Ihrer NIE/TIE helfen und Ihnen ein unverbindliches Gespräch über den Kauf Ihres Traumhauses in Spanien anbieten. Unser freundliches Team von Fachleuten steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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