Steuerrückerstattung in Spanien
Reisende oder Touristen können die Steuern, die sie beim Einkaufen in Spanien bezahlt haben, zurückerhalten, wenn sie das Land nach ihrem Besuch verlassen. Das System der Steuerrückerstattung gilt nur für Ausländer, die nicht in einem Land der Europäischen Union ansässig sind oder dessen Staatsangehörigkeit besitzen. Die Steuererstattung kann bis zu 21 % des Produktpreises betragen.
Wenn Sie Spanien als Tourist besucht und während Ihres Aufenthalts eingekauft haben, können Sie eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen, die Sie für die Produkte bezahlt haben. Um eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu erhalten, sollten Sie sich während Ihres Einkaufs ein Formular für die Steuerrückerstattung ausstellen lassen. Es gibt zwei Arten von Steuererstattungsformularen, die Sie beim Einkaufen in Spanien erhalten können: steuerfreie Formulare und DIVA.
Normale steuerfreie Formulare werden von den Geschäften auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wenn das von Ihnen gekaufte Produkt mehr als 100 € kostet, sollten Sie den Verkäufer bitten, Ihnen ein DIVA-Formular auszustellen. Das DIVA-System wurde von der spanischen Steuerbehörde entwickelt, um die digitale Stempelung des Abgangsnachweises für steuerfreie Anträge zu ermöglichen. DIVA ist das elektronische Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer und vereinfacht den Prozess der Steuerrückerstattung, da es mit der Datenbank der spanischen Steuerbehörde zusammenarbeitet. Der Verkäufer fragt Sie nach Ihrem Reisepass oder Ihrer Passnummer, Ihrem Namen, Ihrem Vornamen und Ihren Länderdaten. Alle diese Informationen werden in DIVA eingegeben.
Es gibt einige Dinge, die Sie benötigen, um am Flughafen eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Diese sind;
- Ihren Reisepass,
- DIVA / Steuerfreies Formular
- Reisedokumente / Ihre Bordkarte
- Produkte, die Sie gekauft haben
Wenn Sie am Flughafen eine Steuerrückerstattung beantragen möchten, sollten Sie 30 Minuten vor Abflug dort sein. Wenn Sie ein reguläres Tax-Free-Formular haben, sollten Sie zum Tax-Free-Büro gehen und die Polizei bitten, das Formular zu bestätigen, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Sie werden Sie bitten, ein Formular auszufüllen. Die Polizei möchte möglicherweise die von Ihnen gekauften Produkte sehen, daher sollten diese leicht zugänglich sein.
Wenn Sie ein elektronisches Steuererstattungsformular (DIVA) haben, sollten Sie zu einem DIVA-Kiosk gehen und den DIVA-Barcode mit dem Barcode-Lesegerät einscannen. Nach der Genehmigung Ihrer Steuerrückerstattung sollten Sie die Sicherheitskontrolle passieren und zum Finanzamt gehen, um Ihre Steuerrückerstattung zu erhalten. Hier können Sie Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten, indem Sie dem Beamten Ihr genehmigtes Steuerformular vorlegen. Sie können die Rechnungen nach der Genehmigung auch an die Geschäfte schicken, in denen Sie die Waren gekauft haben. In diesem Fall erstattet Ihnen das Geschäft die Mehrwertsteuer, die Sie für die Waren bezahlt haben.
Tipps und Ratschläge
- Nur Personen mit ständigem Wohnsitz in einem nichteuropäischen Land können sich die Mehrwertsteuer für ihre Einkäufe in Spanien erstatten lassen.
- Wenn Ihr nächstes Ziel ein anderes Land der Europäischen Union ist, können Sie die Mehrwertsteuer in Spanien nicht zurückfordern. Sie müssen Ihre Mehrwertsteuererstattung am letzten Flughafen vor der Ausreise aus der Europäischen Union beantragen.
- Der Hauptmehrwertsteuersatz beträgt 21 %, für bestimmte Produkte können jedoch auch 4 % und 10 % angewandt werden.
- Sie müssen das Formular innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf beim Zoll validieren lassen.
- Sie müssen die Europäische Union innerhalb von 3 Monaten verlassen, um die Mehrwertsteuererstattung zu erhalten.
- Die Mehrwertsteuerrückerstattung kann nur für private Einkäufe gewährt werden, Einkäufe für Unternehmen kommen nicht für eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Frage.
- Die Steuerersparnis gilt nur für exportierbare Artikel, d. h. sie gilt nicht für Restaurant- oder Hotelrechnungen oder Lebensmittel, da diese Artikel Verbrauchsgüter sind.
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