Das spanische Parlament hat am 27. April 2023 einen strategischen Punkt zum Wohnungsrecht behandelt und dabei bemerkenswerte Entscheidungen zu den spanischen Immobilienvorschriften getroffen. Das neue Wohnungsbaugesetz zielt darauf ab, Fragen zu jährlichen Mieterhöhungsraten, Preisobergrenzen und Räumungsverfahren in Spanien zu lösen.
Was besagt das neue spanische Wohnungsbaugesetz für Hauseigentümer?
Hauseigentümer können ihre Wohnungen kurz- oder langfristig frei vermieten, sofern die im neuen spanischen Wohnungsgesetz festgelegten Kriterien erfüllt sind. Die rechtlichen Anforderungen an spanische Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen vermieten, wurden geändert, um die Rechte von Mietern und Vermietern gleichermaßen zu schützen.
Das Parlament hatte mögliche Lösungen erörtert, um den steilen Anstieg der Mietpreise zu verhindern, insbesondere in so genannten "Stressgebieten". Die Vorkehrungen wurden im Rahmen des spanischen Immobiliengesetzes getroffen. Das neue spanische Wohnungsbaugesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Es wird erwartet, dass das neue spanische Wohnungsbaugesetz (Ley de Vivienda) mögliche missbräuchliche Handlungen zwischen Mietern und Eigentümern unterbinden wird, um die Rechte beider Parteien zu schützen. Eine der Hauptmotivationen, die hinter diesen Vorkehrungen stehen, ist die Schaffung eines nachhaltigen, offenen Marktes für jeden, der in Spanien komfortabel leben möchte. Hier sind die Themen, die im Parlament diskutiert wurden.
Jährliche Mietsteigerungsraten werden gedeckelt
Bisher wurden die Mietpreise nach der jährlichen Inflationsrate festgelegt. Dies vergrößert jedoch die Kluft zwischen Einkommen, Konsumausgaben und der Erschwinglichkeit von Wohnraum in Spanien.
Die neuen Änderungen der spanischen Immobiliengesetze beinhalten auch Mietpreiskontrollen in Spanien. Um die Lebenshaltungskosten zu senken und die Belastung der Mieter zu verringern, wurde der Mietanstieg durch das neue Gesetz auf 2 % im Jahr 2023 und 3 % im Jahr 2024 begrenzt.
Keine Maklergebühren mehr für Mieter
Der Gesamtbetrag der Maklergebühren muss von den Vermietern getragen werden. Die Mieter müssen mit der neuen Regelung keinen Teil der Maklergebühr mehr bezahlen.
Preisobergrenzen werden für belastete Gebiete reguliert
Stressgebiete (Zona Tensionada) gelten als Wohngebiete mit hohen Mietpreisen, die aufgrund ihres hohen Preises die Mieter vertreiben. Bei diesen Gebieten kann es sich um Provinzen, Bezirke oder Stadtteile handeln, in denen die durchschnittlichen Kosten für Mieten und Hypotheken mehr als 30 % des durchschnittlichen Haushaltseinkommens betragen.
Vermieter, die ihre Häuser bereits vermietet haben, können die Mietpreise innerhalb der zulässigen jährlichen Erhöhungsgrenze anheben, aber nicht mehr. Wenn eine Immobilie noch nicht vermietet ist, müssen die Mietpreise dem neuen INE-Index entsprechen.
Das Zwangsräumungssystem wird verbessert
Der Räumungsprozess hat sich zu einem systematischen Verfahren entwickelt. Jetzt können die Mieter nur noch zu einem bestimmten Datum und aus bestimmten Gründen geräumt werden. Mit den neuen Vorschriften erhalten die Mieter genügend Zeit, um bis zum Räumungstermin eine andere Wohnung zu finden. Jede Räumung ohne vorheriges Datum, das dem Mieter mitgeteilt wurde, ist verboten.
Neue Kontrollmechanismen für leerstehende Immobilien
Wenn ein Vermieter zwei Jahre lang nicht in seinen Häusern wohnt oder sie vermietet, muss er eine Strafe für seine Immobilien zahlen, die über einen längeren Zeitraum als unbenutzt gelten. Wenn eine Immobilie länger als 2 Jahre ohne triftigen Grund leer steht, wird die Strafe auf den IBI-Steuerbetrag angewandt, der zwischen 50 % und 100 % liegt.
Besitzt ein Vermieter mehr als zwei nicht genutzte leerstehende Immobilien in derselben Gemeinde, kann er mit einer Strafe von bis zu 150 % belegt werden. Es wird erwartet, dass mit dieser Regelung für leer stehende Immobilien die Zahl der neuen Einheiten auf dem spanischen Immobilienmarkt steigt.
Die Definition des Großvermieters hat sich geändert
Vermieter, die mindestens 5 oder mehr Immobilien in einem belasteten Gebiet besitzen, gelten jetzt als Großvermieter. Sie werden von normalen Eigentümern unterschieden, und für Großgrundbesitzer gelten besondere Maßnahmen.
Die Änderungen werden voraussichtlich im Mai oder Juni 2023 in Kraft treten.